Wer an der roten Ampel ohne anhalten bei einem grünen Pfeil (Grünpfeilschild siehe Bild) einfach drüberfährt ohne an der Haltelinie zu halten riskiert eine Geldbuße von 70 Euro und 3 Punkten in Flensburg. Wer dabei andere Verkersteilnehmer, Fußgänger und/oder Radfahrer gefährtet, der kann mit bis zu 150 Euro und 3 Punkten bestraft werden schreibt aktuell der ADAC bei Leserfragen in der aktuellen Motorwelt 10/2013.
Wer am grünen Pfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss immer an der Haltelinie stoppen wie bei einem Stoppschild. Die AHltelinie ist die Linie die an der Ampel ist vor der man bei Rot halten muss. Wenn kein Querende Fußgänger und Radfahrer gefährtet wird dann kannst du bis zur Sichtlinie vorfahren. Die Sichtlinie ist dabei eine imaginäre Linie also eine gedachte Linie direkt an der Einmündung zur anderen Straße. Wenn an der Sichtline kein Fahrzeug von links kommt kannst du abbiegen.
Unterschied grünen Pfeil (Grünpfeilschild siehe Bild) und der Lichtzeichenanlage wo der grüne Pfeil aufleuchtet
Beim grünen Pfeil (Grünpfeilschild siehe Bild) an der Ampel muss wie schon oben beschrieben angehalten werden. Der Unterschied zu einer Lichtzeichenanlage nach § 37 StVO ist der, dass bei einem grünen Pfeil der an der Ampel aufleuchtet nicht gehalten werden muss, sondern da darf dann ohne anhalten abgebogen werden.
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